AGB

AGB WENZ 31. Oktober 2023
1. Geltung der Bedingungen

1) Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese AGB gelten daher auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Lieferung als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine AGB wird hiermit widersprochen.

2) Abweichungen von diesen ABG sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Vertragsschluß

1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Dasselbe gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

3. Preise

1) Soweit nicht anders angegeben hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.

2) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3) Die Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, ab Lager Lüdenscheid zuzüglich Vorfracht, ausschließlich Verpackung.

4. Liefer- und Leistungszeit

1) Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Personalmangel, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

4) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch bis zu 5% des gesamten Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über.

6. Gewährleistung

1) Der Verkäufer gewährleistet, daß die gelieferte Ware frei von Fabrikations-, Konstruktions- und Materialmängeln ist. Die Garantieleistung beschränkt sich auf kostenfreien Einsatz von Teilen mit Fabrikations-, Konstruktions- und Materialfehlern.

2) Die Gewährleistung bei Geräten beträgt (bei normaler Abnutzung im Rahmen einer Arbeitsschicht pro Werktag) 1 Jahr, bei Kompressor- Kühlgeräten 1/2 Jahr, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum.

3) Verpackungs- und Versandkosten für auszubessernde Teile und Geräte, die an den Verkäufer bzw. das Herstellerwerk eingesandt und wieder zurückzuliefern sind, fallen nicht unter Gewährleistung. Für jedwedes Zubehör wird Gewährleistung nur insoweit übernommen, als diese durch die Gewährleistungsbedingungen der Vorlieferanten gedeckt ist.

4) Der Käufer muß dem Verkäufer bzw. dessen Vertreter Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

5) Werden Betriebs-, Gebrauchs- oder Wartungsvorschriften des Herstellers/Verkäufers nicht befolgt, Eingriffe vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung.

6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

7) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8) Sonstige Gewährleistungsanspüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

7. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

8. Beratung

Beratung und Auskunft, auch durch Mitarbeiter des Verkäufers, begründen keine Rechtsverhältnisse und erfolgen nicht als Nebenverpflichtungen im Rahmen des Kaufvertrages. Sie werden, ob schriftlich oder mündlich, nach bestem Wissen und Gewissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.

9. Eigentumsvorbehalt

1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware)

2) Erlischt das Eigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.

3) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn unwiderruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

10. Zahlung

1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung gewährt der Verkäufer 2% Skonto.

2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzuges ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Lüdenscheid ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3) Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarung nicht berührt.

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